Abzockgarantie für LKW-Fahrer
Dass man einem LKW-Fahrer auch noch Tage später bei einer Kontrolle eines über den Sack ziehen kann, weil er zu schnell war, ist in diesem Lande ja nichts neues mehr.
Aber der Staat hat sich mit dem digitalen Aufzeichnungsgerät eine ganz besondere Tür eingebaut, um (fast) immer abkassieren zu können: Differenzen.
So fährt mein LKW beispielsweise bei angezeigten (und aufgezeichneten) 89 km/h tatsächlich nur 86-87 km/h.
Das bedeutet, dass bei 91 aufgezeichnteten km/h ich tatsächlich nur 88-89 km/h gefahren bin, aber trotzdem zur Kasse gebeten werde. Da die Aufzeichnung angeblich geeicht ist, wird auch keine Toleranz abgezogen – genial wa?
Bei angezeigten und aufgezeichneten 86 km/h bin ich beispielsweise nur 83 echte km/h schnell.
Wir haben das mal mit mehreren Navis und sonstigen GPS-Aufzeichnungsvarianten mittels neuester SIRF3-GPS-Maus ausprobiert, parallel dazu mit Auto direkt daneben – es bleibt bei den 3 km/h Differenz.
Irgendwie freue ich mich schon auf ein kommendes Gerichtsverfahren, bei welchem tausend Bilder, Produktbeschreibungen, GPS-Erklärungen, Gutachter etc ins Spiel kommen – vielleicht kann man ja so endgültig mal klären, dass das digitale Aufzeichnungsgerät immer, zu 100%, NUR für Arbeitszeitnachweise genutzt werden darf, ohne Ausnahmen!
Da bei LKW 2-3 km/h schon über Arbeitslosigkeit und drastische Strafen entscheiden, ist das garnicht so lächerlich, wie es hier erscheinen mag, denn das Strafmaß ist bei LKW ein gänzlich anderes als bei dem Rest der fahrenden Bevölkerung!
Hier mal ein paar Bilder.
6 Kommentare
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von Spacefalcon, 15. April 2010 @ 19:50
Egal, ob so oder so, an den Eiern können die doch einen immer packen, wenn sie es wirklich drauf anlegen….
Interessant wäre so ein Verfahren allerdings schon einmal, bietest Dich an?
!!Antworten!!von Spacefalcon, 15. April 2010 @ 19:50
Egal, ob so oder so, an den Eiern können die doch einen immer packen, wenn sie es wirklich drauf anlegen….
Interessant wäre so ein Verfahren allerdings schon einmal, bietest Dich an?
!!Antworten!!von Jan, 15. April 2010 @ 21:40
Kann den Ausgang des Verfahrens vorhersagen: LKW dürfen auf Autobahnen nur 80. So what?
!!Antworten!!Hilft mir immer ruhig zu bleiben, wenn eine Torfnase vor mir herschleicht.
von Jan, 15. April 2010 @ 21:40
Kann den Ausgang des Verfahrens vorhersagen: LKW dürfen auf Autobahnen nur 80. So what?
!!Antworten!!Hilft mir immer ruhig zu bleiben, wenn eine Torfnase vor mir herschleicht.
von truckstop24.net, 17. April 2010 @ 18:07
@ Jan:
Darum geht es doch garnicht. Es geht schlicht darum, dass PKW-Fahrer erfolgreich 80% aller Blitzerfotos beispielsweise abwenden können, aber bei LKW reicht die digitale Aufzeichnung aus, welche weitaus ungenauer sein kann als jedes Foto. Ich kenne keinen Fall, in welchem ein BKF erfolgreich gegen die Geschwindigkeitsaufzeichnung vorgegangen ist.
Es ist (wie immer) das zweierlei Maß, welches in diesem Lande angewandt wird.
!!Antworten!!von truckstop24.net, 17. April 2010 @ 18:07
@ Jan:
Darum geht es doch garnicht. Es geht schlicht darum, dass PKW-Fahrer erfolgreich 80% aller Blitzerfotos beispielsweise abwenden können, aber bei LKW reicht die digitale Aufzeichnung aus, welche weitaus ungenauer sein kann als jedes Foto. Ich kenne keinen Fall, in welchem ein BKF erfolgreich gegen die Geschwindigkeitsaufzeichnung vorgegangen ist.
Es ist (wie immer) das zweierlei Maß, welches in diesem Lande angewandt wird.
!!Antworten!!